| Krankenhaus für Tigaon e.V. - Philippinen Hilfsprojekte seit 1986 |
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Das bin ich mit meiner Frau Eda und meinen Töchtern Melanie, Jennifer und Sarah Jane
Wenn Sie mehr über mich erfahren möchten, besuchen Sie bitte meine
Reisfeld mit Palmen
Tigaon liegt am Fuße des mit Urwald bedeckten, fast 2.000 Meter hohen Vulkans Mt. Isarog
Stand: 12.12.2009 |
Über uns
Mein Name ist Jochen Binikowski, geb. 1953 in Hamburg, verheiratet, 3 Kinder.
Ich habe seit nunmehr 30 Jahren persönliche Erfahrungen mit Tigaon, dem Heimatort meiner Frau. Wir betreiben dort einen kleinen Familienbetrieb zur Herstellung von Buddelschiffen.
Einige Mitglieder unserer Familie haben kleine Farmen und Läden. Darüberhinaus haben wir Ärztinnen, Zahnärztinnen, Apothekerinnen, Steuerberater und Ingenieure im Familienbereich. Deshalb bin ich als Ausländer relativ gut informiert über die Bedürfnisse und vor allem der Möglichkeiten vor Ort.
Da wir durch unseren Betrieb und dem Familienbesitz über eine ziemlich umfangreiche Infrastruktur verfügen, können wir viele Projekte und Experimente schnell und unbürokratisch durchführen. Tigaon ist eine Kleinstadt, da kennt jeder jeden. Dadurch haben wir Zugang zu allen wichtigen Leuten im Ort. Da wir strikt neutral in Bezug auf Politik, Religion usw. sind, unterliegen unsere Kooperationsmöglichkeiten keinen Beschränkungen.
Seit Anfang 2007 verbringe ich die meiste Zeit des Jahres in Tigaon. Das Geschäft in Hamburg wird von meinen Töchtern geführt. Dadurch habe ich die nötige Zeit, um auch längerfristige Projekte persönlich zu betreuen.
Impressum
Germany
Tel. 040-480 28 50
Spenden sind
Freistellungsbescheid Finanzamt Hamburg-Nord vom 3.8.2005: 17/432/12750
Ich bin bis voraussichtlich Mitte Mai 2009 auf den Philippinen.
Jochen Binikowski |
SATZUNG
§01 Der Name des Vereins lautet: Krankenhaus für Tigaon
§02 Sitz des Vereins: Kegelhofstr. 52, 20251 Hamburg / bei Binikowski
§03 Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und
unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstgte
Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§04 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§05 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§06 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
fällt das Vereinsvermögen an das "Deutsche Rote Kreuz"mit der Auflage, die
Mittel für ähnliche medizinische Projekte in Ländern der sog. 3. Welt zu
verwenden.
§07 Zweck des Vereins ist:
Förderung von Gesundheitsprojekten auf den Philippinen in Zusammenarbeit
mit lokalen gemeinnützigen Körperschaften wie zum Beispiel
Gemeinderegierung, Cooperativen, Bürgerinitiativen, Kirchen, Firmen etc.
unter der Voraussetzung, daß in erster Linie bedürftige Menschen begünstigt
werden.
§08 entfällt
§09 Alle Mitglieder des Vereins arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich
beziehungsweise gegen angemessene Aufwandsentschädigung.
§10 Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 Personen: 1. Vorsitzender,
Kassenwart, und Protokollführer.
§11 Die Vorstandsmitglieder werden auf der ordentlichen
Mitliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer bis zur nächsten
ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.Ordentliche
Mitgliederversammlungen finden alle drei Jahre statt. Die ordentliche
Mitgliederversammlung hat folgende Tagesordnung: Rechenschaftsberichte des
Vorstandes, Entlastung des Vorstandes und Neuwahl des Vorstandes,
Diskussion über zukünftige Strategien und Sonstiges.
§12 Alle Rechtsgeschäfte werden vom 1. Vorsitzenden in Verbindung mit einem
zweiten Vorstandsmitglied durchgeführt. Der Vorstand haftet im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen für die Verpflichtungen des Vereins.
§13 Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand mit
4-wöchiger Einladungsfrist einberufen werden. Der Vorstand muß dies tun,
wenn mindestens 25% der Mitglieder dies wünschen und fristgerecht beim
Vorstand beantragen.
§14 Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 20% der
Mitglieder anwesend oder ordnungsgemäß vertreten sind.
§15 Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 75% der abgegebenen
Stimmen. Das gleiche gilt für einen Beschluß zur Auflösung des Vereins.
§16 Die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen oder juristischen Person
offen. Jedes Mitglied hat das Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft
jeweils 3 Monate zum Quartal. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist
freiwillig. Ein Mitglied kann nur durch Mehrheitsbeschluß der
Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, aber nur dann, wenn triftige
Gründe wie vereinsschädigendes Verhalten oder Untreue nachgewiesen werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder. Die
Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der schriftlichen
Aufnahmebescheinigung des Vorstandes.
§17 Jedes Mitglied hat das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Dies gilt
auch für Spender von Geld- oder Sachspenden. Diese Rechte können vom
Vorstand aus Gründen des gesetzlichen Datenschutzes eingeschränkt werden.
§18 Der Verein ist politisch, religiös und weltanschaulich neutral.
§19 Gerichtsstand für eventuelle Auseinandersetzungen ist Hamburg.
§20 Über jede Mitgliederversammlung fertigt der Protokollführer ein
Protokoll, welches vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied
unterzeichnet wird.
§21 Gründungsdatum für den Verein ist der 15.12.1986
Hamburg, 20. Dezember 1992
Gez. Jochen Binikowski, 1. Vorsitzender
Aida M. Schneider, Kassenwart
Peter Schneider, Protokollführer
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